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Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Werbeschaltungen, Sponsoring und Medienproduktionen

OberstedemTV
Im Bocksfeld
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+49 171 9911 985

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen OberstedemTV, nachfolgend „Sender“, und seinen Auftraggebern über Werbeschaltungen, Sponsoring, Film- und Videoproduktionen sowie damit zusammenhängende Medienleistungen.

  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Sender ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Senders sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Senders in Textform oder durch die ausdrücklich vereinbarte Aufnahme der Leistung zustande.

  3. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Festzulegen sind insbesondere Produktionsumfang, Spotlänge, Anzahl der Ausstrahlungen, Buchungszeitraum, Verbreitungswege und Vergütung.

  4. Änderungen und zusätzliche Leistungen bedürfen einer Vereinbarung. Der Sender informiert vor ihrer Ausführung über dadurch entstehende Mehrkosten.

§ 3 Werbeschaltungen und Verbreitung

  1. Der Sender verbreitet die beauftragten Inhalte über die ausdrücklich vereinbarten Kanäle. Hierzu können Fernsehen, Livestream, Mediathek, Internetseite oder soziale Netzwerke gehören.

  2. Die Buchung einer Fernsehausstrahlung umfasst nicht automatisch eine Veröffentlichung auf weiteren Kanälen. Ebenso beinhaltet eine Onlineveröffentlichung nicht automatisch eine Fernsehausstrahlung.

  3. Bestimmte Sendetermine, Uhrzeiten, Programmumfelder oder eine Branchenexklusivität sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden weder eine bestimmte Zuschauerzahl oder Reichweite noch ein bestimmter wirtschaftlicher Werbeerfolg zugesichert.

§ 4 Redaktionelle Unabhängigkeit und Kennzeichnung

  1. Die redaktionelle Verantwortung und Programmgestaltung verbleiben beim Sender. Ein Werbe- oder Sponsoringauftrag begründet keinen Anspruch auf eine redaktionelle Berichterstattung.

  2. Werbung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als solche erkennbar gemacht und von redaktionellen Inhalten getrennt. Entgeltliche Beiträge mit werblichem Charakter werden entsprechend gekennzeichnet.

  3. Sponsoring ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Sponsoren erhalten keinen Einfluss, der die redaktionelle Verantwortung oder Unabhängigkeit des Senders beeinträchtigt.

  4. Der Auftraggeber kann keine Veröffentlichung verlangen, die gegen gesetzliche Vorgaben oder vollziehbare behördliche Anordnungen verstößt.

§ 5 Mitwirkung und Materialanlieferung

  1. Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Texte, Logos, Bild-, Ton- und Videodateien rechtzeitig und in der vereinbarten technischen Qualität zur Verfügung.

  2. Lieferfristen und technische Anforderungen werden im Auftrag oder in gesonderten Anlieferungshinweisen festgelegt.

  3. Erkennt der Sender erhebliche technische Mängel, informiert er den Auftraggeber und ermöglicht, soweit zeitlich möglich, eine Nachbesserung.

  4. Verzögert sich die Leistung durch eine vom Auftraggeber zu vertretende verspätete oder unvollständige Mitwirkung, werden erforderliche Terminänderungen abgestimmt. Gesetzliche Ansprüche wegen hierdurch entstehender Mehraufwendungen bleiben unberührt.

§ 6 Verantwortung für Inhalte und Rechte

  1. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Er stellt sicher, dass deren vereinbarte Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

  2. Dies betrifft insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Bildnisrechte sowie erforderliche Musikrechte und Einwilligungen abgebildeter oder aufgenommener Personen. Die Zuständigkeit für Musiklizenzen und etwaige Verwertungsgesellschaftsvergütungen wird im Auftrag festgelegt.

  3. Der Auftraggeber räumt dem Sender die Rechte ein, die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Sie umfassen die vereinbarten Verbreitungswege, Nutzungszeiträume und technisch erforderlichen Bearbeitungen.

  4. Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen kann der Sender Nachweise verlangen und die Veröffentlichung bis zur Klärung aussetzen. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

  5. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Pflichten aus diesem Paragraphen, ersetzt er dem Sender den dadurch verursachten Schaden einschließlich erforderlicher und angemessener Rechtsverteidigungskosten. Der Sender informiert ihn unverzüglich über Ansprüche Dritter und ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung. Ein Mitverschulden des Senders wird berücksichtigt.

§ 7 Produktion und Freigabe

  1. Bei beauftragten Produktionen richten sich Inhalt, Gestaltung, Umfang und Fertigstellungstermin nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

  2. Die Zahl der im Preis enthaltenen Entwürfe und Korrekturrunden wird im Angebot festgelegt. Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit werden im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte behoben und gelten nicht als kostenpflichtige Zusatzkorrekturen.

  3. Soweit vereinbart, erhält der Auftraggeber die Produktion vor der ersten Veröffentlichung zur ausdrücklichen Freigabe in Textform. Eine ausbleibende Rückmeldung gilt nicht als Freigabe.

  4. Nachträgliche Änderungswünsche außerhalb der vereinbarten Leistung werden gesondert angeboten.

  5. Eine Freigabe lässt die Verantwortung des Senders für eigene Fehler und die gesetzlichen Mängelrechte unberührt

§ 8 Nutzungsrechte an hergestellten Produktionen

  1. Welche Nutzungsrechte der Auftraggeber an einer vom Sender hergestellten Produktion erhält, wird im Auftrag festgelegt. Dies betrifft insbesondere Medien, Nutzungsdauer, räumlichen Umfang, Bearbeitungsrechte und eine mögliche Weitergabe an Dritte.

  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches Nutzungsrecht für den ausdrücklich vereinbarten Zweck.

  3. Rohmaterial, Projektdateien und offene Bearbeitungsdateien werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

  4. Eine Nutzung der Produktion durch den Sender zu eigenen Werbe- oder Referenzzwecken bedarf einer gesonderten Vereinbarung und der dafür erforderlichen Rechte.

§ 9 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, soweit anwendbar, zusätzlich ausgewiesen.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

  3. Abschlags- und Vorauszahlungen müssen ausdrücklich vereinbart werden.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Aussetzung weiterer Leistungen erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung sowie angemessener Fristsetzung.

§ 10 Terminänderungen und Ausfälle

  1. Muss eine vereinbarte Ausstrahlung wegen einer aktuellen Sondersendung, einer unvorhersehbaren technischen Störung oder eines vergleichbaren erheblichen Grundes verschoben werden, informiert der Sender den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen zumutbaren Ersatztermin an.

  2. Bei zeitgebundener Werbung, insbesondere für Veranstaltungen oder befristete Angebote, erfolgt eine Ersatzschaltung nur mit Zustimmung des Auftraggebers.

  3. Kann eine geschuldete Ausstrahlung nicht sinnvoll nachgeholt werden, entfällt die Vergütung für den nicht erbrachten Leistungsteil. Bereits geleistete Zahlungen werden insoweit erstattet.

  4. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

§ 11 Stornierung und Vertragsbeendigung

  1. Wünsche nach einer Stornierung oder Verschiebung sollen dem Sender unverzüglich in Textform mitgeteilt werden.

  2. Die finanziellen Folgen einer Vertragsbeendigung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und gesetzlich anzurechnender anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt.

  3. Pauschale Stornogebühren werden durch diese Bedingungen nicht festgelegt.

  4. Bei laufenden Verträgen ergeben sich Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist aus dem jeweiligen Auftrag. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

  5. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Mängel und Beanstandungen

  1. Der Auftraggeber soll erkennbare Fehler möglichst zeitnah und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mitteilen, damit eine kurzfristige Abhilfe möglich ist. Allein eine verspätete Mitteilung führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.

  2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Abhilfe nach den gesetzlichen Vorschriften, je nach Leistungsart insbesondere durch Korrektur, Nachbesserung oder eine geeignete Ersatzschaltung.

  3. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 13 Haftung

  1. Der Sender haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung. Gleiches gilt im Umfang einer übernommenen Garantie.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sender bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  4. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Senders.

§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Der Sender verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen unter [Link].

  2. Soweit für eine Leistung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder eine andere datenschutzrechtliche Vereinbarung erforderlich ist, schließen die Parteien diese vor Beginn der betreffenden Verarbeitung.

  3. Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts- und Betriebsinformationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis [Ort des Sendersitzes].

  3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.0b9

CEO: Rudi Heinzkill Email: kontakt@oberstedemtv.click Phone: +49 171 99 11 985

Addresse: 54634 Oberstedem, Im Bocksfeld

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